Sie brauchen: Ein Großteil des wirtschaftlichen Leistungsaustausches erfolgt im Rechtsrahmen des öffentlichen Rechts, wird also oft nicht vor den Zivilgerichten, sondern vor Verwaltungsbehörden abgewickelt. Die Verwaltungsgerichte und Höchstgerichte begnügen sich mit „nachfolgenden Kontrollen“ der mühselig abgewickelten Verwaltungsverfahren. Und haben Zeit. Sehr viel Zeit. Sie nicht. Außerdem stehen Sie unter Erfolgsdruck.

Hochbau, Tiefbau, Bahnbau, Straßenbau, Kraftwerke, Flughafenbau und der Betrieb dieser Anlagen und Einrichtungen werden in einer Unzahl von verwaltungsrechtlichen Einzelgesetzen geregelt. Sie sind täglich mit dem unübersichtlichen Dickicht zahlreicher Vorschriften konfrontiert: Gewerberecht, Datenschutzrecht, Energiewirtschaftsrecht, Umweltrecht, Kapitalmarktrecht, Lebensmittelrecht – und zur Kenntnis aller Gesetze „verpflichtet“. Dies unter teilweise persönlicher Haftung.

Auch die Behörden sind oft überfordert, zumal das EU-Recht (Richtlinien und unmittelbar anwendbare Verordnungen der EU) zum Teil unmittelbar, zum Teil zeitversetzt, unsere Rechtsordnung mitgestaltet. Diese wird grundsätzlich durch Gesetze und Verordnungen des Bundes geregelt. Zusätzlich wird sie ergänzt und vernebelt durch Landesgesetze und Verordnungen von neun Bundesländern. Nicht zu vergessen die Gemeinden. Wer vollzieht diese Regelungsflut? Einmal der Bund, einmal die Länder, dann wieder die Gemeinden …

Wir bieten: Die Kenntnis der Wege durch dieses bürokratische Labyrinth gehört zu unserem Tagesgeschäft. Wer weiß, dass er rechtlich fundiert beraten und vertreten wird, handelt als Unternehmer, ebenso wie als Geschäftsführer oder Privater rechtssicher und damit auch erfolgreicher.

Eben diese Hilfe bieten wir Ihnen an.

Als Wirtschaftstreibende und Investoren werden Sie im Immobilienrecht, bei Baubewilligungs- und Baurechtsfragen, höchstpersönlichen Gewerbeberechtigungen, Betriebsanlagenbewilligungen und dergleichen vor schwierige Aufgaben gestellt. Sie kommen in diesen komplexen Rechtsgebieten, die begleitet sind von einem Dickicht an Paragraphen – beginnend bei Airbnb-Vorhaben, weiteren Formen der Kurzzeitvermietung, bis hin zu großen Tourismusprojekten – üblicherweise mit einer Vielzahl von Behörden und den politischen Zielen in Berührung. Basis Ihres wirtschaftlichen Erfolges ist daher eine umsichtige und interdisziplinäre Beratung durch unsere Rechtsanwälte in Zusammenarbeit mit Ziviltechnikern, Architekten, Sachverständigen etc. Wir verfügen – wenn notwendig – über ein solches Netzwerk. Wir können Ihnen helfen, den Ertragswert Ihres Immobilien- und Anlageobjektes bestmöglich zu steigern.

Verwaltungs- und Verfassungsrecht und Grundrechtsschutz, Vertretung vor internationalen Gerichtshöfen