Sie brauchen: Sie fühlen sich in Ihren Grund- und Menschenrechten bzw. ihren verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt oder sind Opfer von Behördenwillkür.

Die verfassungs- und grundrechtlichen Übergriffe erfolgen oft subtil in gerichtlichen Urteilen, durch Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, faktische Maßnahmen oder in anderer Art und Weise. Um dies zu erkennen und abzuwehren ist Spezialwissen, große Erfahrung und Trittsicherheit vor den Höchstgerichten erforderlich.

Es sind nicht nur die österreichischen Verfassungsgesetze, einschließlich der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) zu beachten, sondern auch die Grundrechtcharta der Europäischen Union (GRC) und allenfalls die von Österreich geschlossenen völkerrechtlichen Verträge und Vereinbarungen.

Die Verletzung von Grundrechten kennt keine nationalen Grenzen.

Wir bieten: Wir beraten und vertreten vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) und dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH). Wir setzen uns für die Durchsetzung Ihrer Rechte im Rahmen von Erkenntnisbeschwerden und Individualanträgen ein. Der Weg zu den Höchstgerichten ist oft schwierig und durch Formalismen behindert. Wer größere Erfahrung hat, geht diesen Weg erfolgreicher und kostengünstiger. Genau das nehmen wir für uns in Anspruch und soll Ihnen zugute kommen.